Sicherheitskonzept.

Das Sicherheitskonzept beschreibt die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an ein Laborgebäude.

In Abhängigkeit von der geplanten Nutzung und dem jeweils vorliegenden prognostizierten Gefährdungspotential werden die Laboratorien, Funktions- und Sonderbereiche sicherheitstechnisch eingestuft. Daraus ergeben sich planungsrelevante bauliche und technische Anforderungen an die einzelnen Räumlichkeiten sowie organisatorische und personenbezogene Sicherheitsmaßnahmen. Bei Erfüllung der Anforderungen weist das Laborgebäude eine intrinsische Sicherheit auf.

Betriebskonzept.

Das Betriebskonzept fasst die wesentlichen Nutzungsanforderungen an Räume und Bereiche zusammen und skizziert auf dieser Basis Nutzungsszenarien für das gesamte zu realisierende Gebäude.

Daraus ergeben sich planungsrelevante bauliche und technische Anforderungen, deren konkrete Umsetzung im Betriebskonzept beschrieben wird. Ausgehend von der erforderlichen Anlagen- und Ausstattungstechnik wird der prozessbedingte Energiebedarf prognostiziert, der einen hohen Stellenwert in der Gesamtbewertung des Gebäudes einnimmt, da es sich bei Laborgebäuden um hochtechnisierte Gebäudekomplexe handelt.

Explosionsschutz-
gutachten.

Der Betreiber bzw. Arbeitgeber muss potenzielle Explosionsgefahren erkennen und  beurteilen sowie in einem Explosionsschutzdokument festhalten. Die korrekte Einstufung der Zonen erfordert hohes Expertenwissen, da eine falsche Zoneneinteilung zu unnötigen Kosten oder Sicherheitsrisiken führen kann. Ziel ist es, sowohl sicherheits- als auch wirtschaftlich optimale Lösungen zu finden.

Beurteilung Laborabluft.

Der aktuelle Stand der Technik sieht vor, die Abluft geschossweise zu sammeln und über zentrale Steigschächte abzuführen. Bei der Durchdringung brandschutztechnischer Bauteile durch Lüftungsleitungen sind Brandschutzklappen erforderlich, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern. Allerdings sind diese Klappen für Lüftungsanlagen mit chemisch kontaminierter Abluft nicht zugelassen, da ihre Funktionstüchtigkeit unter solchen Bedingungen nicht nachgewiesen ist.

Besonders in Laborgebäuden mit Gefahrstoffen ist ihre Nutzung nur eingeschränkt möglich, was die Genehmigungs- bzw. Nutzungsfähigkeit des Gebäudes beeinflusst. Es muss geprüft werden, ob die Nutzung im Einzelfall den Verwendbarkeitsnachweis der Klappen erfüllt.

Gefährdungs-
beurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist entscheidend für die Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der Gewährleistung der Ergonomie.

Sie dient als Instrument zur systematischen Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen der Beschäftigten einschließlich der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit. Die umgesetzten Maßnahmen sind auf deren Wirksamkeit zu kontrollieren.

Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung.

Jeder Arbeitgeber ist nach ASiG rechtlich dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Der Arbeitgeber wird durch unsere branchenkundige Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, der Gefährdungsbeurteilung etc. unterstützt.

Neben der Betreuung bieten wir eine Beratung zu spezifischen arbeitsschutzrelevanten Fragestellungen im Laborumfeld an.

Ihr Partner
für Arbeitsschutz
und Sicherheit
im Labor.